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Wiederfindungsrate von Testpartikeln jetzt verbindlich


Da sich die von uns im Zuge der 1. Revision der VDA 19.1 beigetragenen "Ermittlung der Wiederfindungsrate von Testpartikeln" vielfach bewährt hat, wurde die Prozedur mit der aktuell veröffentlichten 3. Revision vom Status "Informativ" in den Status "verbindlich" überführt. Damit sind nun alle Labore für Technische Sauberkeit verpflichtet, die Prozedur in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Wir freuen uns Sie dabei mit unseren regelmäßig stattfindenden Ringversuchen unterstützen zu dürfen.


Weiterführende Informationen finden Sie hier.